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   RG, 22.10.1907 - Rep. II. 225/07   

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https://dejure.org/1907,143
RG, 22.10.1907 - Rep. II. 225/07 (https://dejure.org/1907,143)
RG, Entscheidung vom 22.10.1907 - Rep. II. 225/07 (https://dejure.org/1907,143)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1907 - Rep. II. 225/07 (https://dejure.org/1907,143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist eine Vereinbarung der Prozeßparteien darüber, daß die eine derselben ein gemäß § 246 Abs. 1 Z.P.O. ausgesetztes Verfahren aufzunehmen habe, oder eine in die Revisionsschrift aufgenommene, vor Einreichung derselben bei dem Revisionsgerichte (§ 553 Z.P.O. n. F.) ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revisionseinlegung im Falle der Aussetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 399
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 131/55

    Unterbrechung des Verfahrens. Aufnahmeanzeige

    Nach in Rechtsprechung und Rechtslehre herrschender Auffassung muß die Anzeige des bestellten neuen Anwalts über seine Bestellung gemäß § 244 Abs. 1 ZPO ebenso wie die Erklärung über die Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens dann, wenn die Unterbrechung vor Einlegung eines Rechtsmittels eingetreten ist, bei dem unteren Gericht erfolgen und kann sie nicht mit der Einlegung des Rechtsmittels verbunden werden (RGZ 66, 399; 68, 247 [255]; 78, 343; JW 1911, 769, 32; Stein-Jonas-Schönke Anm I 2 zu § 250 ZPO).

    Hier ist mithin mit der am 18. Juni 1955 erfolgten Einreichung der Revisionsschrift - die eindeutig die Bestellung eines neuen Anwalts und den Willen der Klägerin, das Verfahren fortzusetzen, zum Ausdruck, brachte - wirksam Revision eingelegt worden (RGZ 66, 399 [401]; Stein-Jonas-Schönke Anm I 2 zu § 250 ZPO; Baumbach-Lauterbach 24. Aufl Anm 1 zu § 250 ZPO).

  • BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61

    Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits

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  • BGH, 08.11.1961 - VIII ZR 149/60
    Die Klägerin hat sich spätestens durch die in ihren Anträgen zur Anschlußberufung zum Ausdruck gekommene Absicht, ihre Ansprüche weiter zu verfolgen, einer Fortsetzung des Verfahrens nicht widersetzt, vielmehr ihr Einverständnis mit einem Fortgang des Verfahrens ausgedrticki;.-Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß die Aufnahme des Rechtsstreits der Einlegung eines Rechtsmittels vorhergehen muß und nicht mit ihr verbunden werden kann, so wäre doch der Verfahrensmangel durch das Verhalten der Klägerin, insbesondere durch ihre rügelose Verhandlung nach § 295 ZPO zur Hauptsache geheilt (vgl. RGZ 66, 399,401; Jaeger/ Lent aaO § 10 Nr. 25; Jaeger/Weber, KO 8.Aufl. § 146 Nr. 23; Mentzel/Kuhn, KO 6.Aufl. § 10 Nr. 8; Stein/Jonas/ Schönke ZPO 18.Aufl. § 250 Anm.1,2; im Ergebnis eben so Yfieczorek ZPO § 250 Anm.B I a).
  • BGH, 15.06.1962 - VI ZR 268/61
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, stellt es einen nach § 295 ZPO verzichtbaren Verfahrensmangel dar, wenn es bei Einlegung der Revision noch an der Zustellung eines die Aufnahmeanzeige enthaltenden Schriftsatzes fehlt (RGZ 14, 333, 334; 66, 399, 401; BGHZ 23, 172, 174; zustimmend Rosenberg a.a.O. S. 610; Stein/Jonas ZPO 17. Aufl. § 244 Anm. 8 aa).
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